Immobilien- und Vertragsrecht
Ein guter Vertrag muss sich in Krisenzeiten bewähren, d.h. er hilft Ihnen entweder, streitige und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, oder im Prozess Ihre berechtigten Ansprüche leichter durchzusetzen, bzw. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Das allgemeine Vertragsrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern betrifft grundsätzlich sämtliche zivilrechtlichen Vertragstypen, wie beispielsweise Kaufverträge, Dienstverträge, Leasingverträge, Miet- und Pachtverträge, Bauverträge, Arbeitsverträge und mehr.
Wir helfen Ihnen dabei, den für Ihr Vorhaben besten Vertrag zu entwickeln oder erläutern Ihnen, die Vor- und / oder Nachteile des Ihnen von Ihrem Vertragspartner vorgelegten Vertragsentwurfs.
Dabei prüfen wir für Sie die Wirksamkeit von Vertragsklauseln sowie die mögliche Durchsetzbarkeit eigener vertraglicher Regelungen, auch unter dem Blickwinkel etwaiger Prozessrisiken und gestalten Ihre allgemeinen Geschäfts- und / oder Lieferbedingungen.