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Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.
Sofern Sie jedoch nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind und sich außer Stande sehen, die Kosten der anwaltlichen Beratung und/oder der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. Abwehr gegnerischen Ansprüche finanziell zu tragen, haben Sie das Recht, im Falle der außergerichtlichen Beratung die sogenannte Beratungshilfe und im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Für den Fall, dass Sie entsprechende Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, uns die hierfür erforderliche Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen, zu unterschreiben und mit den entsprechenden Anlagen versehen, einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe nur gewährt werden kann, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben und sämtliche von Ihnen gemachten Angaben durch entsprechende Belege nachgewiesen sind und auch übermittelt werden. Beispiele für diese Belege sind:
  • eine Kopie Ihres Mietvertrages,
  • Kopien Ihre aktuelle Kontoauszüge (als Nachweis Ihrer Nebenkosten),
  • eine Kopie Ihres Fahrzeugbriefs,
  • Kopien Ihrer Gehaltsabrechnung, usw.
Bei Vorlage eines vollständigen Verfahrens- und Prozesskostenhilfeantrages werden wir gerne für Sie die Bewilligung der Prozess- bzw. Verfahrenkostenhilfe bei dem für Sie zuständigen Gericht beantragen.
Im Rahmen des sogenannten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahrens prüft das für Sie zuständige Gericht summarisch Ihre Bedürftigkeit und die hinreichende Erfolgsaussicht der von Ihnen beabsichtigten rechtlichen Durchsetzung bzw. der von Ihnen beabsichtigten Abwehr der rechtlichen Ansprüche Ihres Anspruchsgegners.
Soweit Sie Probleme oder Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben sollten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Sekretariat. Wir helfen Ihnen gerne.

Wir beraten Sie gerne

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an. Wir helfen gerne bei Ihrem Rechtsfall.

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