Bei jedem Verkehrsunfall ist es ratsam, unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Über die Höhe der Ansprüche und die Haftungsquote entsteht häufig Streit.
Vollumfängliche anwaltliche Beratung von Anfang an ist oft entscheidend für das Ergebnis. Wir sind Mitglied in dem DAV für Verkehrsrecht. Wir prüfen für Sie die Haftungsgrundlagen und Haftungsbegrenzungen und machen auf der Grundlage unserer Prüfung Ihre Schadenspositionen wie den Fahrzeugschaden, die Gutachterkosten, Mietwagenkosten sowie Nutzungsausfall und Ihre Ersatzansprüche bei Verletzungen oder bei Tötung von Angehörigen außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.
Wir verhandeln für Sie bei schweren Nachwirkungen des Verkehrsunfalles auch Rentenansprüche und Kapitalabfindungen mit den zuständigen Versicherungen. Sollten Sie sich in einem Unfallgeschehen möglicherweise selbst nicht korrekt verhalten haben, verteidigen wir sie in Straf- und Bußgeldverfahren. Auch der Erhalt der Fahrerlauberlaubnis ist eines unserer Beratungs- und Vertretungsfelder.
Wir beraten Sie gerne
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an. Wir helfen gerne bei Ihrem Rechtsfall.
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