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Nachfolgend möchte ich mich Ihnen näher vorstellen.
Hans-Ludger Woldering
Fachanwalt für Familienrecht und Notar
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Hans-Ludger Woldering ist im Jahr 1964 geboren. Nach erfolgreichem 2. Staatsexamen wurde er im Jahr 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Nachdem er zunächst für 3 Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei in Ahaus tätig war wechselte er sodann in unsere Kanzlei nach Bocholt. Im Jahr 1997 wurde er zum Fachanwalt für Familienrecht ernannt und, nach der Abwicklung zweier Notariatsverwaltungen, im Jahr 2006 zum Notar bestellt. In seiner Eigenschaft als Notar entwickelt er gemeinsam mit Ihnen die für Ihre Bedürfnisse beste Lösung. Er gestaltet und beurkundet Verträge jeglicher Art aus den Bereichen des Gesellschaftsrechtes, des Grundstücksrechtes, des Immobilienkaufrechtes, des Familienrechtes sowie des Erbrechtes. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familien- und Erbrecht.
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