Die Notargebühren

Der Notar erhebt Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit nach dem gesetzlich vorgeschriebenen und bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Vorteilhaft für Bürger und Bürgerinnen ist hierbei, dass die Beratung durch den Notar einschließlich der Entwurfstätigkeit in der Beurkundungsgebühr enthalten ist, unabhängig von der Schwierigkeit der Angelegenheit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.
Die Höhe der Notarkosten richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Gegenstandswert des Geschäfts, das beurkundet wird (Geschäftswert). Die Höhe der konkreten Gebühr richtet sich nach der vom Geschäftswert abhängigen und durch das Gesetz vorgegebenen Gebührenstaffelung.
Sollten Sie Fragen für einen konkreten Fall haben wenden Sie sich gerne telefonisch an unser Sekretariat oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an. Wir helfen gerne bei Ihrem Rechtsfall.

Adresse & Anschrift

  • Rechtsanwaltskanzlei
  • Woldering Rechtsanwälte & Notar
  • Crispinusplatz 4
  • 46399 Bocholt

Sekretariat

  • Telefon:
    02871 / 13268
  • Telefon:
    02871 / 8222
  • Fax:
    02871 / 183455

Öffnungszeiten

  • Mo. - Do.

    08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    14:30 Uhr - 17:30 Uhr

  • Fr.

    08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Copyright © - Woldering Rechtsanwälte & Notar

Wir benutzen Cookies um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.