Wir sind in diesem Rechtsgebiet sowohl auf der Vermieter- als auch auf der Mieterseite tätig.
Dabei stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen des Wohnungs- als auch des gewerblichen Miet- und Pachtrechtes kompetent zur Seite, und zwar von dem Entwurf des Miet- oder Pachtvertrages bis zur Kündigung und Abwicklung des Miet- und/oder Pachtverhältnisses.
Wir begleiten Sie und helfen Ihnen in sämtlichen, häufig auftretenden Streitpunkten wie z. B. Mängel der Mietsache und daraus resultierende Minderungsrechte, Zahlungsverzug mit dem Miet- und/oder Pachtzins und den sich daraus ergebenden Folgen, die Kündigung und einvernehmliche Aufhebung von Miet- und/oder Pachtverhältnissen, die Rückgabe der Mietsache und die Abwicklung des Mietverhältnisses, die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und deren tatsächliche Vornahme, die Fragen zur Instandhaltung und/oder Instandsetzung, die Modernisierung der Mietsache und die sich daraus ergebenden Folgen sowie die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechtes helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Wohnungseigentümer sowie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche anderer Wohnungseigentümer.
Ferner sind wir beratend und gestaltend für Sie als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ebenso tätig wie für die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen unberechtigte Forderungen ihres Verwalters.