Die Inanspruchnahme eines Notars wird notwendig, wenn die Art und Weise des Geschäftes zu seiner Wirksamkeit die notarielle Beurkundung vorsieht.
Hans-Ludger Woldering
Rechtsanwalt & Notar
Der Notar ist eine staatlich ernannte Amtsperson, der seine Mandanten bei beurkundungspflichtigen und komplizierten Rechtsgeschäften berät. Bei gegenseitigen Verträgen wie z. B. Immobilienkaufverträgen, ist der Notar der neutrale Berater beider Vertragsparteien. Darüber hinaus ist der Notar aufgrund der ihm gebotenen Neutralität auch in der Lage, als Mediator zwischen zwei Konfliktparteien zu fungieren und ihnen im Wege einer Mediation zu helfen, einen Lösungsweg zur Vermeidung einer ggf. sogar gerichtlichen Auseinandersetzung und zur Beilegung des Konfliktes zu erarbeiten.
Immobilienrecht
Grundstückskauf-, Grundstückstausch- und Grundstücksübergabeverträge
Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie persönliche und Grunddienstbarkeiten
Gestaltung und Beurkundung von Teilungserklärungen zur Bildung von Wohnungs- und/oder Teileigentum
Gestaltung und Beurkundung von Erbbaurechtsverträgen und/oder Kaufverträgen von Erbbaurechten
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Gestaltung und Beurkundung von städtebaulichen Verträgen
Erbrecht
Gestaltung und Beurkundung von Einzel- sowie gemeinschaftlichen Testament und Erbverträgen
Beurkundung des Antrags auf Erlass eines Erbscheins sowie Durchführung des Erbscheinverfahrens
Gestaltung und Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen für Kapitalgesellschafen wie beispielsweise AGs, GmbHs etc. und Personengesellschaften wie beispielsweise die GbR, OHG etc.
Gestaltung und Beurkundung von Kaufverträgen oder dem Übertrag von Gesellschafts- bzw. Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft
Begleitung der Beteiligten im Registerverfahren vor dem Handelsregister durch Beglaubigung der erforderlichen Unterschriften sowie Durchführung des elektronischen Rechtsverkehrs
Familienrecht
Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen oder Verträgen von eingetragenen Lebenspartnern
Gestaltung und Beurkundung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gestaltung und Beurkundung von Adoptionsanträgen
Gestaltung und Beurkundung des einseitigen Widerrufs von gemeinschaftlichen Testamenten
Forderungsinkasso
Gestaltung und Beurkundung von notariellen Schuldanerkenntnissen nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung als eine Form der Titulierung
Dies sind nur einige Beispiele, die Ihnen aufzeigen sollen, in welch vielfältigen Angelegenheiten die Inanspruchnahme eines Notars nicht nur sinnvoll sondern darüber hinaus auch geboten und notwendig ist.
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