Hans-Ludger Woldering

Rechtsanwalt & Notar

Das Baurecht

Das Baurecht wird zu Unrecht noch in vielen Kanzleien „stiefkindlich“ behandelt. Vielmehr sind das Baurecht nach den Vorschriften des BGB und/oder unter den Regelungen der VOB/B ein höchst kompliziertes, aber auch ein herausforderndes Rechtsgebiet.

Immer wieder vereinbaren Vertragsparteien z. B. die Geltung der VOB/B statt eines Werkvertrages unter der Regie des BGB, ohne zu wissen, ob und wie das geht und ohne deren Vorzüge bzw. deren Nachteile und die danach geltenden besonderen Mechanismen der jeweiligen Regelungen miteinander abgewogen zu haben, geschweige denn zu kennen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Rechtsgebiet im Rahmen der Realisierung eines Bauvorhabens sind die Formulierung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmern und Bestellern in baurechtlichen Streitigkeiten. sowie die Durchführung von gerichtlichen Beweissicherungsverfahren.

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