Das Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist eine breit gefächerte Materie.
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften als Personengesellschaften deutschen Rechts auf der einen Seite und beschränkte Unternehmergesellschaft sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung als von uns vertretene Kapitalgesellschaften unterliegen ganz unterschiedlichen Regelungen und haben im Rahmen ihres Gesellschaftslebens unterschiedlichen rechtlichen Regeln zu beachten.
Wir beraten auf diesem Rechtsgebiet sowohl kleinere als auch mittelständische Unternehmen in allen Vertragsangelegenheiten von der Entwicklung der Gesellschaftsverträge bis hin zu Ausscheidensvereinbarungen, wenn man sich am Ende eines gemeinsamen Weges angekommen sieht. Wir formulieren wirksame Wettbewerbsverbote für die von uns vertretenen Unternehmer und prüfen Wettbewerbsklauseln in anderen Verträgen auf ihre Wirksamkeit. Wir vertreten und beraten bei Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.